Wasserauge sei wachsam
Trinkwasserinstallationen sind technische Einrichtungen, die der Bereitstellung des wichtigsten Lebensmittels – des Trinkwassers, dienen. Beim Betrieb technischer Einrichtungen müssen immer bestimmte Regeln beachtet werden. Im Falle einer Trinkwasser-Installation zielen diese Regeln auf 2 Aspekte ab:
a) Durch geeignete hygienische Maßnahmen muss sichergestellt sein, dass keine Gesundheitsgefahren ausgehen.
b) Ebenso muss eine zuverlässige Funktion jederzeit gewährleistet sein.
Dazu sind Inspektionen nach DIN EN 806 Teil 5 gesetzlich vorgeschrieben.
Nach der Allgemeinen Wohngebäude-Versicherungsbedingungen § 11/Nr. 1 hat der Versicherungsnehmer hat a) alle gesetzlichen, behördlichen oder vereinbarten Sicherheitsvorschriften zu beachten; die versicherten Sachen, insbesondere wasserführende Anlagen und Einrichtungen, … stets in ordnungsgemäßem Zustand zu erhalten und Mängel oder Schäden unverzüglich beseitigen zu lassen; Verletzt der Versicherungsnehmer eine dieser Obliegenheiten, so ist der Versicherer nach Maßgabe von § 6 VVG zur Kündigung berechtigt oder auch leistungsfrei. Wir bieten Ihnen jährliche Inspektionen der Trinkwasser-Installation Ihrer Liegenschaften inkl. Dokumentation für die Versicherung. So gehen Sie kein Risiko bei Schäden ein.
CHRISTIAN KNIELE
Dipl.-Ing.(FH)
Zert. Sachverständiger VDI/DVGW 6023
Kategorie A
Zert. Probenehmer Trinkwasser
Dozent Handwerkskammer für Schwaben
Telefon: +49 (0) 821 430 61 51
Fax: +49 (0) 821 430 91 08
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