Kein X für ein U vormachen
Voraussetzung zur gesetzlich ordnungsgemäßen Durchführung von Trinkwasser-Probenahmen müssen lt. Empfehlungen des Umweltbundesamtes die Probenahmestellen durch einen zertifizierten Sachverständigen festgelegt werden. Dazu zählen folgende Leistungen:
• Objektbegehung der Trinkwasseranlage zur Aufnahme und Festlegung der erforderlichen Probenahmestellen und Parameter nach den neuen Empfehlungen des Umweltbundesamtes (UBA-Empfehlung 2018).
• Festlegung der Probenahmestellen für eine systemische Legionellenprüfung gemäß Arbeitsblatt DVGW W551 (9.1).
• Festlegung der Probenahmestellen für eine weitergehende Legionellenuntersuchung gemäß Arbeitsblatt DVGW W551 (9.2).
• Probenahmeplanung im Rahmen einer Hygienisch-Technischen Anlagenbeurteilung nach VDI/DVGW 6023.
CHRISTIAN KNIELE
Dipl.-Ing.(FH)
Zert. Sachverständiger VDI/DVGW 6023
Kategorie A
Zert. Probenehmer Trinkwasser
Dozent Handwerkskammer für Schwaben
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